Projektvorschläge an die Stiftung
Eure Projektvorschläge sollen in Wirkung kommen
Damit Ideen von einzelnen Menschen oder von Gruppierungen, die im Sinne der unten aufgeführten Angaben angedacht sind, in Wirkung kommen, bieten wir hier die Möglichkeit, diese für alle interessierten ersichtlich zu machen.
Beteiligungs- und Fördergesuche
Externe Projekte (PE) durch unser Mitwirken
Die Stiftungsleitung analysiert Projekte auf externe Anfrage von Vereinen, Genossenschaften oder von Gemeinschaften (Antragsteller) nach folgenden Angaben zu einem Beteiligungs- oder Fördergesuch:
°Gesuch
Der Antragsteller unterbreitet der Stiftungsleitung ein schriftliches Gesuch um Beteiligung, mit Angaben über Bau- und Geländeanteile, Argumentation zur Umsetzung und Nutzung, sowie zu den rechtlichen und bautechnischen Vorlagen.
°Bestandesaufnahme und Vorprojektskizze
Der Antragsteller unterbreitet der Stiftungsleitung die nötigen Unterlagen zur eingehenden Analyse der Bausubstanzen und der Geländebeschaffenheit, wie Bild-Aufnahmen, Geometer-Plandaten (DWG), geologische und geobiologische Befunde, Bestandespläne, Vorprojektskizzen oder Pläne, Baubeschriebe, Nutzungsrechte, Grundbuchauszüge und baureglementarische Vorlagen.
°Oeko-Bioklimatische Materialisierung
Der Antragsteller beschreibt die wesentlichen Materialisierungskomponenten (Holz, Stein, Hanf, Miscanthus, Lehm, Kalk, Recyclingmaterialien, Dach- und Spenglermaterialien, usw.) die er angedacht hat, deren Ortsbestände, sonstige Herkunft, Bezugsstellen, Transport, Logistik und Preis- und Ausgleichsangaben; Dies in kohärentem umwelt- und sozialbedachtem Bestreben.
°Wasser Bezugs- und Aufbereitungskonzept
Der Antragsteller liefert nachvollziebare Angaben über umliegende Wasserbestände, Bezugsmöglichkeiten für den Wohn- und Kulturbedarf, Regenbilanzen der letzten 3 Jahre und beschreibt den angedachten Wasserhaushalt mit einem Aufbereitungskonzept.
°Grundsorgungsanbau
Der Antragsteller beschreibt sein Konzept zur Bewirtschaftung der Landflächen und/oder eines Gewächshauses mit Jahresernte, mit Angaben zur Geländebeschaffenheit und deren Erschliessung, zum Anbau von Kulturen, deren Art, Wasser- und Pflegebedarf, sowie zur Ernte, Lagerung, Logistik und Umwandlung in Lebensmittelform. Ein Grundkonzept zur Ernährungs- und Wirtschaftsautonomie soll angedacht sein.
°Entsorgungskonzept
Der Antragsteller unterbreitet der Stiftungsleitung ein Konzept der Abfallminderung, Wiederverwertung und Entsorgung.
°Energetische Autonomie
Der Antragsteller eruiert den Energiebedarf des ganzheitlich angestrebten Projektes und ermittelt die technische und finanzielle Umsetzung mit Bestreben zur Autonomie. Lösungsansätze aus Eigenkompetenzen sollen eingebracht werden.
°Soziales Wirkungskonzept
Der Antragsteller erarbeitet ein soziales Wirkungskonzept das die Autonomie der Ortsbeteiligten in Belangen wie Ernährung, Schulung, Unterhalt, Gesundheit, Freizeit und Mobilität anstrebt und das Glücksbefinden der Beteiligten ermessen kann.
°Finanzierungsplan
Der Antragsteller unterbreitet der Stiftungsleitung einen Finanzierungs- und Beteiligungsplan, der im Wesentlichen selbsttragend und von jeglichen Spekulations- und Gewinnbestrebungen befreit sein soll.
In finanzieller Hinsicht beteiligt sich die Stiftung nur an PE-Projekten, die langfristig für nachfolgende Generationen, erprobte alternative Wohn- und Lebensformen in weitmöglicher Autonomie ermöglichen.